In den letzten Jahren gab es immer wieder Pressemeldungen, welche die vorsätzliche Täuschung von Verbrauchern im Hinblick auf die Herkunft und Qualität einzelner Produkte – vor allem Schinken – vom Cerdo Ibérico zum Gegenstand hatten.
Der Gesetzgeber reagierte hierauf im Jahr 2007 mit der Verabschiedung des Real Decreto 1469/2007, welches das aus dem Jahr 2001 stammende Real Decreto 1083/2001 ersetzte.
Da aber auch dieses Dekret noch immer Spielraum im Hinblick auf Verbrauchertäuschung aufwies, wurde 7 Jahre später, mit Wirkung vom 12. Januar 2014, das noch heute geltende Real Decreto 4/2014 als Qualitätsnorm für die Produkte vom Cerdo Ibérico verbindlich in Kraft gesetzt.
Nachfolgende Grafik fasst die wesentlichen Aussagen/Vorgaben des Real Decreto 4/2014 zusammen:
Muttertier 100% ibérico
Vatertier 100% ibérico
Muttertier 100% ibérico
Vatertier ≠ 100% ibérico
Getreide / Kraftfutter
Mit Eintritt in die Montanera:
ausschließlich Eicheln, Gräser, Kräuter
Ganzjährige Weidehaltung
(mind. 8.000 qm pro Schwein)
mind. 14 Monate
Bellota 100% ibérico („Pata Negra“)
Bellota ibérico („Dehesa“ / „Montanera“)
* Kennzeichnungspflicht nur bei zertifizierten Produkten
Getreide / Kraftfutter
Mitunter ergänzt um das
natürliche Nahrungs-
vorkommen der Dehesa
Freilandhaltung für mind. 60 Tage
( mind. 100 qm pro Schwein )
mind. 12 Monate
Cebo de campo
Getreide / Kraftfutter
„Klassische“ Massentierhaltung
( mind. 2 qm pro Schwein )
mind. 10 Monate
Cebo